GPSR-Datenmodell
Hersteller, verantwortliche Person in der EU, Warn- und Sicherheitshinweise in jeder Sprache; Hersteller als eigene Datensätze, damit eine Adressänderung eine Korrektur ist und nicht Tausende.
Produktdaten und PIM, bereit für GPSR, den Produktpass, Umweltaussagen, den AI Act und NIS-2.
Welche Vorgaben
Jedes verlangt etwas anderes, doch alle laufen auf dasselbe hinaus: Die richtigen Daten müssen im System sein, in jeder Sprache korrekt und an die richtigen Vertriebskanäle gehen. Deshalb beginnen wir beim PIM. Wir sind keine Kanzlei; welche Vorgaben für Sie gelten, entscheidet ein Rechtsanwalt, und wir sorgen dafür, dass die Daten sie erfüllen.
Termine in den EU-Vorgaben
Termine aus den amtlichen Texten auf EUR-Lex. Nationale Termine für Richtlinien können abweichen.
Quellen: EUR-Lex, Verordnung (EU) 2023/988 Art. 52 · Richtlinie (EU) 2024/825 Art. 4 · Verordnung (EU) 2024/1781 Art. 13 · Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 Art. 3; geprüft am 04.11.2026
Digitaler Produktpass
Ein Produktpass ist kein IT-Projekt, das man kaufen kann. Er ist das Ergebnis gut geführter Produktdaten.
Klären, wo die Daten für den Pass liegen, wem sie gehören und was fehlt.
Produktdaten in Pimcore oder Akeneo zentralisieren statt in einem separaten DPP-Silo.
Lieferanten liefern strukturierte, validierte Daten selbst, nicht per E-Mail und Tabelle.
Das PIM im Kern, mit einem Passgenerator, dem Connector zum EU-Register und APIs.
Klare Rollen und Freigabe-Workflows, vom Produktmanager bis zum Compliance-Verantwortlichen.
In einer Tabelle
Stand der Termine: 24.10.2026. Nationale Termine für Richtlinien unterscheiden sich je nach Land.
| Vorschrift | Gilt ab | Was sie von den Daten verlangt | Was wir im PIM tun |
|---|---|---|---|
| GPSR (Verordnung 2023/988) | 13.12.2024 | Hersteller mit Post- und E-Mail-Adresse, verantwortliche Person in der EU, Produktidentifikation, Warnhinweise in der Landessprache | GPSR-Datenmodell in jeder Sprache, an Shop und Marktplätze übertragen |
| Digitaler Produktpass (ESPR 2024/1781) | Register bis 19.07.2026; Pflichten je delegiertem Rechtsakt | Daten laut delegiertem Rechtsakt für die Produktgruppe, abrufbar über einen Datenträger wie einen QR-Code | Datenmodell für den Pass und eine öffentliche Passseite hinter einem QR-Code |
| Greenwashing (Richtlinie 2024/825) | EU: 27.09.2026; Polen: 27.09.2027 | Umweltaussagen nur mit Nachweis; Angaben zu Haltbarkeit, Updates, Reparatur und Ersatzteilen | Prüfungen erkennen unbelegte Aussagen in allen Sprachen und Kanälen und sperren die Veröffentlichung bis zur Freigabe |
| Garantielabel (Durchführungsverordnung 2025/1960) | 27.09.2026 | Ein harmonisierter Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung und ein Label, wenn der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie anbietet | Garantiefelder je Produkt und Sprache, Hinweis und Label werden an den Shop übertragen |
| AI Act, Artikel 50 (Verordnung 2024/1689) | 02.08.2026 | Transparenz für Chatbots, Deepfakes und Ausgaben generativer KI | KI-geänderte Felder markiert, Freigabe durch Menschen, Änderungshistorie, Erkennung von KI-Texten, Kennzeichnung im Shop |
| NIS-2 (Richtlinie 2022/2555) | Nationale Gesetze; Polen: 03.04.2026 | Sichere Systeme: Risikomanagement, Monitoring, Kontinuität, IKT-Lieferkette | Sichere Infrastruktur, Audit und Maßnahmenplan, Dokumentation, Prüfung der Dienstleister |
Quellen: EU-Verordnungen und -Richtlinien wie angegeben; nationale Termine aus den polnischen Umsetzungsgesetzen. Stand: 24.10.2026.
Mit der Liste der Vorgaben von Ihrem Rechtsanwalt prüfen wir Ihre Produktdaten und zeigen, was zuerst ergänzt werden sollte.
Umfang
Hersteller, verantwortliche Person in der EU, Warn- und Sicherheitshinweise in jeder Sprache; Hersteller als eigene Datensätze, damit eine Adressänderung eine Korrektur ist und nicht Tausende.
Ein Modell aus Attributen, Dokumenten und Beziehungen, das mit jedem delegierten Rechtsakt wächst, und eine öffentliche Passseite hinter einem QR-Code, gespeist aus dem PIM.
Automatische Prüfungen, die unbelegte Umweltaussagen erkennen, nach einem passenden Zertifikat suchen und die Veröffentlichung sperren, bis jemand sie freigibt.
KI-geänderte Felder markiert, Freigabe durch Menschen vor der Veröffentlichung, vollständige Änderungshistorie und Kennzeichnung von KI-Inhalten im Shop.
Backups, Monitoring, Updates und Zugriffskontrolle für PIM und Shop, mit Audit, Dokumentation und Prüfung der Dienstleister.
Daten für Produktpass und Sicherheit, mit openProd aus Lieferanten-PDFs und Tabellen erfasst, mit Klassifikationen wie ETIM.
So arbeiten wir
Mit Ihrem Rechtsanwalt oder Compliance-Team klären wir, welche Vorgaben für Ihre Produkte und Märkte gelten, und prüfen dann, was fehlt, falsch abgelegt oder doppelt ist.
Attribute, Wertelisten und Beziehungen für GPSR, den Produktpass, Umweltaussagen und die KI-Historie, in Pimcore, Akeneo oder Ergonode.
Regeln und Workflows erkennen Lücken und riskante Inhalte vor der Veröffentlichung, und die Daten gehen an Shop, Marktplätze und Passseite.
Systeme bleiben sicher, und das Datenmodell wächst mit neuen delegierten Rechtsakten und Anforderungen der Kanäle.
Referenzen
Das sind Produktdatenprojekte, keine Compliance-Projekte: Sie zeigen die strukturierten Daten, auf denen Compliance-Arbeit aufbaut.

Eine in Pimcore integrierte Lösung, die den ToolsWorld-Katalog, Sicherheitsdatenblätter und Konformitätserklärungen automatisch aus zentralen Produktdaten erstellt.
Referenz lesen
Ein zentrales Pimcore-System, erweitert um ETIM-Klassifikation, BMEcat-Export und das Tool ETIM Mapper.
Referenz lesen
Ein zentraler Hub für Produktdaten und Produktpräsentation, gebaut auf Pimcore.
Referenz lesenNein. Welche Vorschriften für Ihr Unternehmen und Ihre Produkte gelten, entscheidet ein Rechtsanwalt oder Ihr Compliance-Team. Wir bereiten Daten und Systeme so vor, dass die Anforderungen aus dieser Bewertung erfüllt, geprüft und gepflegt werden können.
Nach Artikel 19 der Verordnung (EU) 2023/988, anwendbar seit dem 13.12.2024, muss ein Online-Angebot für ein Verbraucherprodukt Folgendes zeigen: Name sowie Post- und E-Mail-Adresse des Herstellers, die verantwortliche Person in der EU, wenn der Hersteller außerhalb der EU sitzt, die Produktidentifikation wie Bild und Typ sowie Warn- und Sicherheitshinweise in der Sprache des Verkaufslandes.
Produktgruppe für Produktgruppe. Die ESPR (Verordnung (EU) 2024/1781) gilt seit dem 18.07.2024, und die Kommission musste das Register für den Produktpass bis zum 19.07.2026 einrichten. Die Pflicht für eine Gruppe beginnt aber erst mit einem delegierten Rechtsakt für diese Gruppe und gilt frühestens 18 Monate nach seinem Inkrafttreten. Laut dem vorläufigen Plan der Kommission kommt der Rechtsakt für Eisen und Stahl zuerst, im 4. Quartal 2026, danach 2027 Textilien, Reifen und Aluminium. Der Batteriepass (Verordnung (EU) 2023/1542) gilt ab dem 18.02.2027 für LV-Batterien, Industriebatterien über 2 kWh und Elektrofahrzeugbatterien. Mehr dazu in PXM und regulatorische Compliance.
Die Richtlinie (EU) 2024/825 verbietet pauschale Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“ ohne Nachweis sowie Aussagen über ein ganzes Produkt, die nur für ein Merkmal gelten. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie ab dem 27.09.2026 anwenden, die nationalen Gesetze unterscheiden sich jedoch: Das polnische Umsetzungsgesetz (Gesetzblatt Dz.U. 2026, Pos. 1353) tritt am 27.09.2027 in Kraft. Wenn Sie in anderen EU-Ländern verkaufen, prüfen Sie den dortigen Termin mit einem Rechtsanwalt.
Artikel 50, anwendbar ab dem 02.08.2026, nennt Produktbeschreibungen nicht direkt. Er erfasst Chatbots, die Kunden mitteilen müssen, dass sie mit einer KI sprechen, die maschinenlesbare Kennzeichnung von Ausgaben generativer KI durch die Anbieter, Deepfakes sowie KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse, sofern sie nicht von einem Menschen geprüft und redaktionell verantwortet werden. Für generative Systeme, die vor dem 02.08.2026 in Verkehr gebracht wurden, gilt für die Kennzeichnung die Frist 02.12.2026 (Verordnung (EU) 2026/1744). Siehe auch KI-generierte Inhalte und SEO.
Wenn Ihr Unternehmen nach dem NIS-2-Gesetz Ihres Landes eine wesentliche oder wichtige Einrichtung ist, fallen die Systeme, in denen Produktdaten liegen, also PIM, Shop und Integrationen, unter dessen Risikomanagement. Wenn wir diese Systeme betreuen, sind wir Teil Ihrer IKT-Lieferkette. In Polen gilt das geänderte Gesetz über das nationale Cybersicherheitssystem ab dem 03.04.2026; betroffene Einrichtungen müssen die Pflichten bis zum 03.04.2027 erfüllen, und wesentliche Einrichtungen schließen ihr erstes Audit bis zum 03.04.2028 ab.
Mit einem Datenaudit. Wir prüfen, welche Daten für GPSR, den Digitalen Produktpass und die Regeln zu Umweltaussagen Sie bereits haben, wo sie liegen und was fehlt. Das Ergebnis ist eine Liste der Lücken und ein Plan: Attributmodell, automatische Prüfungen und Veröffentlichung in die Kanäle.


Unsicher, wo Sie anfangen sollen?
In einer kostenlosen Beratung prüfen wir, welche Daten schon in Ihrem PIM sind, was fehlt und was sich automatisch prüfen lässt.
30 Minuten. Google Kalender öffnet sich in einem neuen Tab.